Reanimation: Wann sie unterlassen werden sollte

Ethik, Reanimation, RettungsdienstBremen (rd_de) – Die Reanimationsmaßnahmen werden immer ausgefeilter und erfolgreicher. Nicht immer aber ist es im Sinne des schwerstkranken Patienten, alles technisch Mögliche anzuwenden. Reanimationen an der ethischen Grenze kommen täglich vor. Hier 5 Hinweise, wie man sich verhalten kann.

1. Lässt die Situation am Einsatzort die Vermutung zu, dass es sich um einen Palliativpatienten handeln könnte, sollte der Rettungsdienst dies ansprechen. Für Palliativpatienten gibt es auch für Akutsituationen klare Anweisungen, die man spätestens auf Nachfrage dem Rettungsdienst mitteilen wird. In der Regel wird darin eine Reanimation ausgeschlossen.

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2. Eine klassische Indikation für die Alarmierung des Rettungsdienstes zu einem Palliativpatienten ist akute Atemnot. Der Patient sollte dann nicht die maximal mögliche Beatmungstherapie erhalten. Stattdessen kann beispielsweise eine Morphingabe die Beschwerden lindern.

3. Angehörige befinden sich während einer Reanimation in einer Ausnahmesituation. Sie zu fragen, ob alles medizinisch Mögliche durchgeführt werden soll, dürfte fast immer mit „Ja!“ beantwortet werden. Sinnvoller ist stattdessen eine kurze, allgemeinverständliche Beschreibung der Situation. Sie führt eher dazu, dass der Angehörige im Sinne des Patienten entscheiden wird.

4. Vor allem wenn es um ein schwerkrankes Kind geht, wird die Lage noch komplizierter. Die Eltern sind dann häufig Alleinentscheider und einem enorm großen Druck ausgesetzt. Die Nachforderung von PSNV-Fachkräften (Notfallseelsorge oder Krisenintervention) ist dringend zu empfehlen.

5. Stirbt der Patient im Beisein des gesamten Rettungsteams ohne Einleitung einer Reanimation, bleiben manchmal Hilflosigkeit und Schuldgefühle zurück. Ein Debriefing, also eine Nachbesprechung einer solchen Einsatzsituation, ist ratsam.

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(Text: Dr. Gerald Bandemer, Anästhesist und Notarzt/LNA; Symbolfoto: Markus Brändli; 10.01.2018)[3205]

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