Notärzte im Extremfall bei Arbeitsunfällen nicht versichert

Hamburg (rd_de) – Seit April 2017 sind Notärzte in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt und in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Im Extremfall führe diese Neuregelung allerdings dazu, dass Notärzte bei Arbeitsunfällen nicht mehr unfallversichert seien. Dies teilte die Rechtsanwaltsgesellschaft „BDO Legal“ am Mittwoch (08.11.2017) mit.

Wie das Unternehmen mitteilte, kündigten die Berufsgenossenschaften aufgrund des neuen gesetzlichen Versicherungsschutzes die freiwilligen Versicherungen. Dies könne im Einzelfall gravierende Konsequenzen haben. Denn gesetzlich unfallversichert sind Notärzte laut „BDO Legal“ nur, wenn sie neben dem Rettungsdienst mindestens 15 Wochenstunden im Krankenhaus oder der Arztpraxis arbeiten.

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„Bei einem Unfall als Notarzt zwischen zwei Jobs, in Elternzeit, bei verringerter Arbeitszeit im Hauptjob oder in Rente greift dann dieser Unfallversicherungsschutz nicht mehr“, sagt Dr. Stephan Porten, Medizinrechtsanwalt von „BDO Legal“. Besonders problematisch werde dies in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Berlin, weil dort die Landessozialgerichte die Notärzte für selbständig halten. Passiere in diesen Bundesländern ein Unfall, greife dann im Zweifel überhaupt kein Unfallversicherungsschutz mehr.

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bestätigt den Sachverhalt, weist allerdings darauf hin, dass sich Ärzte in solchen Fällen entsprechend zusätzlich versichern können. „Aber viele Notärzte werden nebenbei tätig und überblicken gar nicht, ob eine Versicherungslücke entsteht, wenn sie mal zwischen zwei Jobs als Notarzt etwas dazuverdienen“, wendet Juliane Pogadl, Medizinrechtsanwältin von BDO Legal ein.

Die Gesetzeslücke betreffe ebenso Rettungsdienste, Kommunen und Krankenhäuser, die Notärzte einsetzen. Sei der Notarzt nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, können er oder sein Kranken- oder Rentenversicherer die Rettungsdienstträger bei einem Unfall in Haftung nehmen.

In wirklich schlimmen Fällen können hier lebenslange Schmerzensgelder, Unfallrenten und Versorgungsansprüche eingeklagt werden“, verdeutlicht Porten. Das Unternehmen rät den Rettungsorganisationen daher, bei jedem Einsatz genau darauf zu achten, ob die eingesetzten Notärzte unfallversichert seien.

(09.11.2017; Symbolfoto: A. Westphal)

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