Kein Notruf ohne SIM

Berlin (rd.de) – Der Bundesrat beschloss eine Verordnung, die den Handy-Notruf ohne eingelegte SIM-Karte demnächst unmöglich macht.

Die Verordnung folgt einer EU-Richtlinie aus den Jahre 2003, nach der sicherzustellen sei, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit dies die Technik zulässt. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden künftig nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.

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Die Verordnung wurde nach Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auch deshalb notwendig, um die ansteigende Zahl mutwilliger und missbräuchlicher Notrufe über nicht eingebuchte Mobiltelefone einzudämmen.

Eine Verbesserung der Sicherheit für Mobiltelefonbenutzer ist diese Neuerung freilich nicht. Allerdings regelt die Verordnung auch die Erreichbarkeit der Notrufnummer 112: Diese genießt künftig Priorität. Die Rufnummer 112 wird sich dann auch Netz-übergreifend erreichen lassen. Es ist künftig also gleichgültig, welches Netz die eingelegte SIM-Karte eigentlich verwendet; der Notruf wird auf allen verfügbaren Netzen weitergereicht, also D-Netz, E-Netz oder UMTS – sofern das Telefon UMTS technisch mit unterstützt.

Für die 110 gilt das nicht. Die 110 lässt sich nur über das Netz anwählen, in das man tatsächlich auch eingebucht ist.

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