Hepatitis A und B: Impfung auch für Ehrenamtliche

Berlin (idw) – Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht. Darin rät die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen die Impfung gegen Hepatitis A und B.

Ehrenamtliche zum Beispiel im Rettungswesen, für die ein entsprechendes Expositionsrisiko besteht, empfiehlt die Kommission die Impfung gegen Hepatitis A und B. Die Empfehlung gilt für Personen, deren Tätigkeit mit der hauptberuflicher Kräfte vergleichbar ist. Auch Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten wird die Schutzimpfung nun ausdrücklich geraten.

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Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweiligen Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen.

Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.

Eine ausführliche Darstellung aller Neuerungen und deren wissenschaftlichen Begründungen werden in den Ausgaben 35 und 36 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht. Auch die Impf-App STIKO@rki enthält die aktualisierten Impfempfehlungen.

(28.08.2017; Symbolfoto: AOK Mediendienst)

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