Eigenunfall mit Todesfolge: Verfahren eingestellt

Fahrlässige Tötung RettungsassistentVerden (ots) – Die Klage gegen einen 49-jährigen Rettungsassistenten wurde am Dienstag (02.05.2017) im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Verden (Niedersachsen) eingestellt. Der Angeklagte war während einer Alarmfahrt mit dem Pkw einer 50-jährigen Frau kollidiert. Die Fahrerin starb an den Unfallfolgen.

Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen Zahlung von 2.000 Euro eingestellt. Der angeklagte Rettungsassistent hatte 2016 gegen seine Verurteilung in erster Instanz Berufung eingelegt.

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Der Rettungsassistent befand sich am 18. August 2014 auf dem Weg zu einem Einsatz. Nach Verlassen einer Ortschaft schaltete er das Signalhorn aus. Eine vor ihm fahrende 50-Jährige lenkte laut Zeugenaussagen ihr Fahrzeug auf den rechten Fahrbahnrand und verringerte die Geschwindigkeit ihres Kleinwagens. Dies wertete der Rettungsassistent als Zeichen, überholen zu können.

Plötzlich aber bog die 50-Jährige nach links in eine Straße ab. Der Rettungswagen prallte in den Kleinwagen. An den Folgen des Unfalls starb die Fahrerin später.

Bestimmt die Leitstelle, ob Blaulicht oder Signalhorn eingesetzt werden dürfen?

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Am 19. Januar 2016 verurteilte das Amtsgericht Nienburg den Rettungsassistenten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 1.000 Euro. Die Tageszeitung “Die Harke” zitierte den Richter damals mit den Worten, der Angeklagte hätte fahrlässig gehandelt, indem er das Signalhorn ausschaltete und darauf vertraute, dass die Fahrerin ihn vorbeifahren ließe.

Den Beitrag von “Die Harke” finden Sie hier.

(04.05.2017; Symbolfoto: succo/pixabay.com)

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