Baden-Württemberg: Defizite im Rettungsdienst beheben

Stuttgart (IM BW) – Vergangenen Donnerstag (08.05.2014) veröffentlichten in Stuttgart die Leistungsträger des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg die Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte im Jahre 2013.

Die Einhaltung der planerischen Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten (gemäß Rettungsdienstplan in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs) sei ein Indikator für die Versorgung der Patienten, teilte das Innenministerium mit. Demnach hätten sich 2013 die Hilfsfrist für Rettungswagen in 15 Bereichen verbessert, in 20 Bereichen verschlechtert und in 15 Rettungsbereichen sei sie eingehalten worden (2012: 25).

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Die in Baden-Württemberg vorgeschriebene notärztliche Hilfsfrist wurde 2013 laut Ministerium in 15 Bereichen verbessert, in 22 Bereichen verschlechtert und in fünf Rettungsbereichen eingehalten (2012: acht).

Minister Gall: Ursachen analysieren

„Die Träger der Selbstverwaltung im Rettungsdienst sind aufgefordert, die Ursachen für ungünstige Entwicklungen zu analysieren und notwendige Verbesserungen einzuleiten“, hob Minister Gall hervor. Er kündigte an, dass die Regierungspräsidien in diesem Sinne Gespräche mit den Vorsitzenden der betreffenden Bereichsausschüsse führen werden. Die Regierungspräsidien seien durch die Einrichtung von „Blaulicht“-Referaten seit Jahresbeginn darauf vorbereitet.

Nach ersten Ergebnissen der vom Ministerium angestoßenen „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg“ hätten die Beteiligten im Rettungsdienst beschlossen, dass die Leitstellen bis Ende des Jahres 2014 technisch modernisiert werden sollen. Dadurch soll eine vergleichbare und vollständige Berechnung der Hilfsfristen möglich werden.

Überlegt wird zudem, eine zweistufige Hilfsfrist einzuführen. Demnach wäre das erste Eintreffen des Rettungsmittels – in der Regel des Rettungswagens – in zwölf Minuten am Unfallort verbindlich. In weiteren sechs bis acht Minuten solle dann gegebenenfalls ein Notarzt eintreffen.

Am Beispiel von mindestens drei Leitstellen sollen die Konsequenzen untersucht werden. Nicht auf die Berechnung der Hilfsfristen durchschlagen würde die Überlegung, in ländlich strukturierten Bereichen mit langen Anfahrtswegen die Versorgung durch ein System von Vor-Ort-Helfern der Rettungsorganisationen und der Feuerwehren zu verbessern.

Rettungsdienstplan des Landes

Fortschritte bei der Notfallversorgung erhofft sich das Ministerium auch von dem zum 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Rettungsdienstplan des Landes. Dieser enthalte insbesondere Regelungen für ein bodengebundenes Intensivtransportsystem mit Rettungsmitteln an den Standorten

•    Stuttgart,
•    Mannheim,
•    Freiburg,
•    Ulm und
•    Konstanz,

die Regelung eines Transportsystems für schwergewichtige Patienten mit Sonderfahrzeugen und Regelungen zu den Aufgaben, der Qualifikation und der Ausstattung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Auch die 30-stündige Fortbildungspflicht für Rettungsdienst- und Leitstellenpersonal werde in dem Plan geregelt.

Der Innenminister wies darauf hin, dass das Land zur Erneuerung der Luftrettungsstationen die Zuschüsse 2013/14 um insgesamt 3,2 Millionen Euro aufgestockt habe. Im vergangenen Jahr seien bereits die Luftrettungsstationen in Leonberg und Villingen-Schwenningen gefördert worden.

Durch Verzögerungen beim Neubau der Luftrettungsstation Karlsruhe werde das Jahresprogramm 2014 noch geändert. Davon werden voraussichtlich die Rettungswachen Tauberbischofsheim, Sindelfingen, Mosbach, Wehingen und Weil am Rhein sowie die Wasserrettungswachen Eberbach und Sipplingen profitieren.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Man sitzt das Problem aus, der Landesbranddirektor hat noch so 8 Jahre bis zur Pension und die will er in Eintracht mit dem DRK verbringen.
    Da bleibt der Notfallpatient außen vor.
    Schlimmer als in Bayern, solange das Rote Plus hier das Monopol hat(dank den Amerikanern-Hitler) wird sich nichts ändern.
    In Augsburg setzt der “gewerbliche” Blutspendedienst des BRK (Aussenstelle) zwei Bufdi als Fahrer ein, um die Ware auszuliefern. Mann lernt NICHTS dazu, weil man sich eben wegen der Verzahnung mit der Politik ALLES leisten kann.

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  2. wir könnet alles ausser “leben retten “..frei nach dem hr. öttinger motto

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