Arbeitszeit: Auch Ehrenamt ist Arbeit

Bremen (rd.de) – Im Rahmen der laufenden Beratungen um das neue EU-Arbeitszeitgesetz, warnen Hilfsorganisationen und der Deutsche Feuerwehr Verband vor dem Risiko eines Kahlschlags beim Ehrenamt. Nach Ansicht der EU ist ehrenamtliche Arbeit nämlich bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit mit einzubeziehen.

Die neue EU-Arbeitszeitrichtlinie will die Wochenarbeitszeit in ganz Europa auf 48 Stunden begrenzen. Dabei unterscheidet die Arbeitszeitrichtlinie nicht klar zwischen Arbeitnehmer und Ehrenamtsinhaber. In der diskutierten Rahmenrichtlinie 89/391/EWG heißt es, Arbeitnehmer seien Beschäftigte eines Arbeitgebers auch in “Kultur- und Freizeittätigkeiten”. Nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla (CDU), gelte das besonders dort, wo Ehrenamtler Tätigkeiten ausführen, die auch von Angestellten gemacht werden. Kudla stellt klar: „Wir müssen die Menschen unterstützen, die sich hier einbringen wollen! Die Reglementierung der Arbeitszeit darf nicht auf das Ehrenamt angewendet werden.”

Anzeige

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sieht die Existenz der Freiwilligen Feuerwehren durch die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union bedroht. „Wir sehen die große Gefahr, dass uns durch Rechtsprechung künftig ein enges Korsett für das ehrenamtliche Engagement angelegt wird“, befürchtet DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Anlass sind die laufenden Verhandlungen über die Änderung der Richtlinie. In Deutschland sind 1.036.000 Männer und Frauen ehrenamtlich im Einsatzdienst der Feuerwehren aktiv.

Durch die gesetzliche Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements in die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden für Arbeitnehmer könnte der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren gefährdet werden: „Das Ehrenamt wäre damit weitgehend unmöglich gemacht“, erklärt Kröger. „Dies würde auch für viele andere Bereiche wie zum Beispiel Sanitätsdienste und Wasserrettung, Sport und Kultur, Umweltschutz und viele andere mehr zutreffen“, gibt der DFV-Präsident zu bedenken. „Durch eindeutige Regelungen im Vorfeld muss vermieden werden, dass es im Nachhinein bei der Umsetzung existenzielle Probleme“, fordert Kröger.

„Gegenwärtig gilt bei uns noch das deutsche Arbeitszeitgesetz, das freiwillige Feuerwehrleute nicht umfasst, weil sie keine privatrechtlichen Arbeitsverträge haben“, erläuterte hierzu SPD-Europaparlamentarier Matthias Groote und fordert, dass das auch so bleibt.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ja die EU mit ihrer Regelungswut. Dem Grunde nach finde ich den europäischen Gedanken als eine intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Staaten eine hervorragende Idee. Zu starke Vereinheitlichung kann aufgrund der unterschedlichsten Strukturen jedoch nicht funktionieren (siehe Euro).

    Bei einer Arbeitszeitbegrenzung auf 48 Std/Woche, in der Ehrenamt, bzw. burgerschaftliches Engagement mit eingeschlossen sind werden diejenigen Staaten in denen Freiwilligendienste besonders stark ausgeprägt sind die eindeutigen Verlierer sein.

    Während, nach einer aktuellen Erhebung der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa, im Vereinigten Königreich, Dänemark, Finnland, Luxemburg und Deutschland bis zu 40% der Erwachsenen ehrenamtlich tätig sind engagieren sich in Frankreich nur bis zu 29%. Mit unter 10 bismaximal19% bilden Italien, Belgien, Irland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien die Tschechische Republik und die Slowakei die Schlußlichter.

    Bei einer einheitlichen Regelung kommt es nicht nur bei Feuerwehr, Sanitätsdienst und Katastrophenschutz zu einem Kahlschlag, sondern auch bei anderen Vereinstätigkeiten.

    Kann dies tatsächlich in Interesse der Bürger liegen? Kann es sein, daß einem der Staat vorschreibt inwiefern man sich neben seiner beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft einbringen darf?

    Grotesk scheint auch, da Arbeitszeitgesetze lediglich für Arbeitnehmer gelten, daß sich Selbständige nach Herzenslust, auch weit über die 48 Std hinaus engagieren könnten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. @Tscho:
    Was ist daran grotesk? Das Arbeitszeitgesetz ist konkret zum Schutz der _abhängig_ beschäftigten Arbeitnehmer da, um sie vor physische/psychische Überforderung durch zu lange Arbeitszeiten, i. S. v. Ausbeutung durch den Arbeitgeber oder Ähnlichem zu schützen.
    Deshalb darf der Selbständige in der Tat so lange arbeiten wie er will, der An eben nicht.

    ich finde diese EU-Regelung gar nicht so schlecht, denn dann wird auch der Ausbeutung von Ehrenamtlichen zumindest ein wenig Einhalt geboten.
    Oder wo ist der Sinn, dass ein ehrenamtlicher RettAss 25 EUR für die Schicht bekommt, der hauptamtliche aber wesentlich mehr für den gleichen Job?
    Der Sinn ist einzig und allein eine Kostenersparnis auf dem Rücken der Ehrenamtlichen!

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Mal den RD und KTP aussen vor. Es wird dann für Veranstaltungen, wo z.B ein Sanitätsdienst benötigt wird oder gar vorgeschrieben ist sehr teuer oder aber diese Veranstaltung findet erst gar nicht statt. Ist dann auch die Frage ob das Sinn und Zweck ist.

    Auf der anderen Seite frage ich mich, wer will das wie kontrollieren. Dann müsste man ja nee Art Arbeitszeitkarte bundesweit einführen, wo die tatsächliche Arbeitszeit notiert wird.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so umgesetzt wird, oder aber es wird von der Regierung, wie beim Führerschein, eine Sonderregelung geben. Dann muß man sich aber mal fragen was der ganze Wasserkopf in Brüssel und Berlin sonst noch so machen. Das wäre dann wirklich eine Verschwendung von Steuern.

    Als ob man nicht schon genug andere Probleme hätte.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. @ Wawi

    Daß Arbeitsschutzgesetze dem Schutz der Arbeitnehmer dienen sollen ist mir wohl bekannt. Für mich gibt es jedoch einen elementaren Unterschied zwischen Schutz und Bevormundung. Womit und in welchem Umfang ich meine Freizeit verbringe hat dem Staat bitteschön egal zu sein. Solange die hauptberufliche Tätigkeit nicht unter der Freizeitbeschäftigung leidet wird dies sogar dem Arbeitgeber regelmäßig egal sein

    Ich wage einfach mal die kühne Behauptung, daß die Mehrzahl der ehrenamtlich Tätigen nicht des Geldes Willen tätig ist, sonden weil sie in ihrem Tun einen sinnvollen Freizeitvertrieb sehen. Wer des Geldes Willen neben einer hauptberuflichen Tätigkeit arbeiten will kann dies ja ggf. im Rahmen eines 400 € Jobs tun.

    Eine Ausbeutung vom Ehrenamtlichen durch geringere Aufwandsentschädigungen im Vergleich zum regulären Stundensatz sehe ich nicht. Ein bezahlter Ehrenamtler ist nunmal ein Widerspruch in sich. Alles was über die sog. Ehrenamtspauschale hinaus geht hat m.E. nichts mehr mit Ehrenamt zu tun.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Hier gibt es vielleicht einen anderen Aspekt. Der Dienst als RA im RD bringt eine Menge Verantwortung mit. Im Falle eines Arbeitsfehlers wird wohl die Frage erlaubt sein, ob der Mitarbeiter hinreichend ausgeruht war. Da ist der Job im Ehrenamt bei der Feuerwehr und im RD etwas anderes, als im Tierheim mitzuhelfen. Wenn der hauptamtliche RA nicht über 48 Wochenstunden arbeiten darf, sollte das für einen ehrenamtlichen RA ebenso gelten. So gesehen, ist die Vorgabe aus Brüssel kein völliger Unsinn, oder?.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. @ Mario Gongolsky

    Jein. Bei einen Vollzeitjob mit 39,5 Wochenstunden hätte die Regelung zur Folge, daß ehrenamtliche Helfer keine 12 Std. Schicht übernehmen könnten und so im RD faktisch nicht mehr zum Einsatz kommen.

    Selbst wenn man den RD nicht (mehr) als orginär ehrenamtliches Tätigkeitsfeld sieht hätte das zur Folge daß z. B. im Sanitätsdienst und Katastrophenschutz die Qualifikation der Helfer sinkt, da Ausbildungen als RettAss, RS, RH nicht mehr möglich wären. Zudem könnten auch bereits ausgebildete Helfer RD-Praktika zur Aufrechterhaltung der Einsatzerfahrung nur noch im Urlaub leisten.

    Arbeitslose, Rentner und Selbständige dürften nach herzenslust retten. Krankenpfleger z.B. hingegen nicht. Ist das wirklich sinnvoll?

    Auch außerhalb des Blaulichtmilieus gäbe es vergleichbare Probleme. Sollte ich einen Arbeitsplatz mit einer 48 Std. Woche haben wäre mir ehrenamtliches Engagement als Freiteitausgleich verwehrt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Ich sehe da noch ein ganz anderes Problem: Wenn unsere ehrenamtlichen Tätigkeiten jetzt auch als Arbeitszeit gezählt werden – wie sieht’s dann mit der maximalen täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden aus? (§3, ArbZG – http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html ) “Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.”
    Rückt die Freiwillige Feuerwehr dann abends nicht mehr aus, weil tagsüber schon alle arbeiten waren?

    Wir machen das in unserer Freizeit! Freiwillig! Da hat bestenfalls mein Chef noch was mitzureden wenn dadurch meine eigentliche Arbeit beeinflusst wird. Sonst niemand. Erst recht kein Politiker in seinem gemütlichen Sessel in Brüssel.

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. ich habe Bekannte, die hier im Süden bei größeren Unternehmen tätig sind. Bei längeren FW EInsätzen in der Nacht, müssen diese die Arbeitszeit im Betrieb um die in der Nacht geleisteten Stunden reduzieren (gilt hauptsächlich bei Einsätzen, die sich mit der Arbeitszeit überschneiden, da nur hier der Arbeitgeber etwas mitbekommt).

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Es gibt einfach mal Unfallverhütungsvorschriften in denen u.a. geregelt ist, das nur ausgeruhtes Personal an Maschinen arbeiten dürfen. Generell arbeitet ein ausgeruhter Mensch besser, als einer, der das ganze Wochenende auf einer Wache und in Einsätzen rumturnt.
    Ich kenne sowas aus meiner Zeit, als ich noch regelmäßig im WRD dienst machte. Freitag auf die Wache. Erste Nacht wenig schlaf, weil viel gequatscht bis in die Puppen. Morgens wieder früh raus. Schonmal unausgeruht. Den ganzen Tag auf den Beinen. Abends wieder bis Spät in die Puppen gequatscht. Nachts vielleicht einen Einsatz, also Schlaf unterbrochen. Sonntagfrüh wieder zeitig raus. Erneut unausgeruht. Den ganzen Tag auf den Beinen. Abends bis 19 Uhr Dienst. Ca. 21 Uhr zu Hause, bzw. zur Ruhe gekommen. Schlafen und Montag früh um 6 Uhr auf Arbeit. Den ganzen Tag müde. Dienstag vielleicht wieder Fit. Jetzt Soll mir nochmal einer Erklären, das ich nicht nicht ausgeruht bin. Alleine um dieses nicht seltene Verhalten zu unterbinden begrüße ich diese Diskussion und den geplanten Arbeitszeitrichtlinie. Jetzt habe ich ca. eine 50 Std. Woche auf arbeit. Da ist es mir dann auch lieber ich kann mich das WE mal ausruhen. Gegen einen Zeitliche begrenzten Einsatz von vielleicht 6 h lässt sich einwenden. Aber dann ist auch gut.

    Bei der DLRG in Berlin wurde die Dienstzeit von damals 9 bis 18 Uhr sogar auf 9 bis 19 Uhr verlängert. 10 bis 18 Uhr am Samstag, bzw 9 bis 17 Uhr am Sonntag wäre auch ok und für einige besser händelbar. Für ein Ehrenamt also völlig überzogen. Ohne Frage, der Ehrenamtliche RD ist wichtig und Sinnvoll, aber bitte nicht so dermaßen überzogen. Neben einer 40 Stundenwoche kommen so mit Tagesdienst und Nachtwache schnell mal bis zu 60 bis 70 Stunden zusammen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Das hier:
    “Nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla (CDU), gelte das besonders dort, wo Ehrenamtler Tätigkeiten ausführen, die auch von Angestellten gemacht werden.”

    … ist doch der zentrale Satz! Alles andere ist eh nicht greifbar.
    Ob man sich jetzt beim Schachclub, den Karnickelzüchtern oder einem Fußballclub engagiert, ist letztendlich egal. So etwas kann unmöglich erfasst werden.

    Was aber erfasst werden kann ist, wenn es zu dem ehrenamtlichen ein hauptamtliches Pendant gibt. Das ist ganz sicher der RD und sicher auch die FW.
    Was ist so schlimm daran wenn das als Arbeitszeit zählt? Was wäre die Folge?
    Folge 1: sicher eine Kostensteigerung in diesen Bereichen.
    Folge 2: für die FFW müsste man sich etwas überlegen, Unkostenersatz für die AG gibt es ja jetzt bereits. Das müsste evtl ausgedehnt werden und ist sicher günstiger als über eine BF oder ständige Wache einzurichten …
    Folge 3: Es gibt mehr freie Stellen, v.a. im RD. Die unzähligen überzähligen RettAss’ die die Schulen gerade ausspucken, und die eigentlich kaum einer braucht, finden (vorerst) wieder einen Job.
    Folge 3:

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Also das kanns ja wohl nicht sein… Mag ja vielleicht sein, dass die Ehrenamtlichen (zu denen ich auch gehöre) als “billige” Arbeitskräfte “missbraucht” werden. Aber auf der anderen Seite ist es vielleicht auch aktuell nur deswegen möglich, z.B. den Rettungsdienst als ganzes System zu finanzieren. Und spätestens wenn die Krankenkassenbeiträge steigen, weil man alle RettAss, die die Schulen “ausspucken” auch im Rettungsdienst hauptamtlich anstellt, wird sich dieser Kostendruck schön an den Otto Normalbürger weiterverteilen. Letztendlich wäre es aber auch mal interessant wie sich das auf die Steuergelder auswirkt, wenn man in jedem Kaff ne BF aufmacht… Oder “nur” die Feuerwehr aus dem nächstgrößten Ort kommt.

    Ich kenns aus dem Bereich der FW so, dass zwischen Einsatzende und Arbeitsbeginn eine Mindestanzahl an Stunden – ich glaube 8 – liegen muss.
    Im Bereich des RD gibts diese Regelung nicht. Auf der anderen Seite muss denke ich jeder selber wissen, wieviel er sich zumuten sollte und kann. Wenn ich von Montag bis Freitag zwischen Arbeit und Kneipe pendel bin ich genausowenig ausgeruht und krieg dann von meinem Arbeitgeber eins auf den Deckel. Auch geil: wenn der Angriffstrupp nach ner halben Stunde im Einsatz den Schlauch weglegt, weil er schon 9 1/2 Stunden auf Arbeit war.

    Mal weitergedacht: wenn das Ehrenamt als vollwertige Beschäftigung gewertet wird, darf ich dann in meinem Urlaub noch ehrenamtlich tätig sein? Oder verstößt das dann gegen das Bundesurlaubsschutzgesetz oder eine andere (noch kommende) EU-Verordnung?

    Ich finde das nicht OK, hier reglementiert die EU zu viel.

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. @ Olli:
    Die Budgets in der Notfallrettung basieren kalkulatorisch auf dem Einsatz von hauptamtlichem Personal. Wenn eine Organisation auf den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte angewiesen ist um Kostendeckend zu arbeiten, ist entweder das Budget schlecht verhandelt oder es werden an anderer Stelle Gelder verbraten.

    Selbstverständlich gibt es auch im Rettungsdienst vorgeschriebene Ruhezeiten. Das findet sich im Arbeitszeitschutzgesetz: “§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.”

    Der Vergleich mit der Freiw. Feuerwehr hinkt ziemlich. Es ist ein großer Unterschied, ob ich bei einer Feuerwehr in den Einsatz gehe, wenn ich alarmiert werde, was immer eine Ausnahmesituation darstellt oder ob ich geplant anhand eines Dienstplanes arbeite, wo Faktoren wie z.B. die Ruhezeiten zwingend zu berücksichtigen sind.

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. @SH:
    Wieso hinkt der Vergleich mit der FFW?
    Das ist doch das Paradebeispiel für ehrenamtliches Engagement. Ich könnt hier genauso Wasserwacht, Bergwacht, DLRG,… aufzählen, aber wenn ich FFW schreibe weiß jeder was ich meine.

    Vermutlich wäre die beste Abgrenzung wirklich, ob die selbe Tätigkeit auch von Angestellten gemacht wird. Aber wie genau grenzt man dann ab, wenn es in einer Stadt gleichzeitig Berufsfeuerwehr und Freiwillige FW gibt?

    Ein geplanter Dienst wäre ja auch, wenn ich im Sommer am Wochenende am See Wachdienst mache. Aber das ist 95% der Zeit erholsam – zum Glück. In der Sonne sitzen, Badende beobachten,…
    Da habe ich keinen Konflikt mit dem Interesse meines Arbeitgebers dass ich am Montag wieder ausgeruht in der Arbeit erscheine.

    Auf diesen Kommentar antworten
  14. @Rorin
    also ich sehe schon einen Unterschied zwischen FFW und Rettungsdienst. In Bayern gab es 2006 2.504 BFler. Dem standen 320.536 Freiwillige gegenüber. Die FFW macht auch keinen “Wachdienst”, wie die Wassersacht am Badesee oder die RTW Besatzung am WE in ihrer Schicht. Bei Sicherheitswachen durch die Feuerwehr oder anderen geplanten Wachbestzungen kann man darüber nachdenken. Diese dürften aber die Ausnahme sein. Und hier liegt der Hauptunterschied. Wo ist der Unterschied zwischen dem RTW am WE und dem unter der Woche? Dann sollen die Hiorgs halt ihre Mitglieder für Einsätze, die nicht direkt mit dem Katastrofenschutz zu tun haben, bezahlen. Dann stellt sich die Frage nicht mehr. Machen die Privaten auch so. Und die machen auch Sandienste (also kanns am Geld nicht liegen).

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Beim besetzen eines RTW sehe ich ja gar keinen Unterschied zwischen Wochenende und unter der Woche. Ich möchte mir nur nicht verbieten lassen meine Freizeit am See zu verbringen. Und ich möchte mir auch nicht verbieten lassen abends noch zu einer Vermisstensuche auszurücken, wenn ich tagsüber schon in der Arbeit war. Ok – ich hab das Glück dass ich dann auch am nächsten Tag etwas später in die Arbeit fahren kann und das niemanden stört. Aber da muss eh jeder Ehrenamtliche selbst schauen, wie er Hobby und Beruf unter einen Hut bringt.

    Was du mit den Zahlen von BF und FFW sagen willst versteh ich zwar nicht ganz, aber ich vermute mal dass es bei der Feuerwehr mehr Ehrenamtliche als Bezahlte gibt? Kennst du ne Berufs-Wasserrettung? Im Jahr 2010 hat die Wasserwacht in Bayern 1327 Wachstationen an Seen besetzt (Fluß+Sonstige: 43, Hallen-/Freibäder 1057). Aktive Mitglieder: 59559
    Sollen wir das Engagement aufgeben, weil’s irgendwem in Brüssel nicht gefällt?

    Auf diesen Kommentar antworten
  16. @Rorin
    bei den Zahlen gings darum, dass das Ehrenamt überwiegt. Das tuts bei der Wasserwacht auch.
    Bei allem, bei dem ich feste, geplante Dienste habe, kann man diskutieren, ob es unter das Arbeitszeitgesetz fällt. Wobei natürlich bei der Wasserwacht kaum “bezahlte” Vergleichspersonen da sind. Da gebe ich Dir Recht.

    Auf diesen Kommentar antworten
  17. Also ich denke ein “Ausbeuten” des Ehrenamts ist sicher auch eine Ausnahme.

    Aber wenn man nicht mal mehr eine 12h-Schicht am WE RD fahren kann, um seine Fähigkeiten aufrecht zu erhalten, wirds problematisch. Wie sollen denn die Helfer im KATs/RD ihr Praxiswissen erhalten (RH/RS/RA) ?

    Mal hoch gesponnen – alles könnte theoretisch mit Angestellen gemacht werden. (sogar der Dienst am See: z.B. Bademeister anstellen).

    Ich seh es noch problematischer:

    Ich hab nicht nur ein Ehrenamt. Was mach ich, wenn ich auch noch mehrfach tätig bin ? (RD, KATs, HvO, DRK OV, Gemeinderat, Vereinsvorsitzender ???).

    Was genau in die Richtlichinen fallen wird, weiss man bisher nur sehr schwammig.

    Außerdem sollte es ja ein Arbeitnehmerschutzgesetz sein.

    Aber das Gegenteil wird der Fall sein, wenn der erste Nachteinsatz kommt und du deinem Chef erklären musst, dass du heute nicht zum arbeiten kommen darfst …. oder am Donnerstag abend deine Wochenarbeitszeit voll ist …

    Auf diesen Kommentar antworten
  18. Kann mann alls Hauptamtlicher Rettungsdienst noch Ehrenamtliche schichten fahren ?

    Kann mir jemant helfen ?

    Danke

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. @Reinhard
    Nicht beim gleichen Arbeitgeber. Das wäre sonst Schwarzarbeit! Bei einem anderen Anbieter kannst du schon noch Schichten fahren aber auch nur wenn die Ruhezeiten und die max. Höchstarbeitszeit nicht gravierend überschritten wird. Die Ausübung von Ehrenamtlichen Aktivitäten zählt weiter nicht unmittelbar zur Arbeitszeit sie darf aber deine berufliche Leistungsbereitschaft nicht gefährden und sollte dem Ausgleich dienen. Das ist beim zusätzlich Schichten fahren im Rettungsdienst mehr als fraglich. Das kann im Einzelfall arbeitsrechtlich ins Auge gehen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  20. hallo mal eine frage, dürfen bufti´s auf eine RTW / NAW mit der ausbildung RTH – fahren ? und noch mit den helferführerschein ?
    bei uns ist das so !

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert