Vernebelung von Medikamenten

Patient in oxigen maskBern (rd_de) – Die Inhalation von Medikamenten ist seit Jahrhunderten bekannt. Vor allem, wenn die Diagnose “verengte Bronchien” lautet, kann diese Technik hilfreich sein. Der Rettungsdienst vernebelt beispielsweise zur Behandlung von Asthma, COPD oder schwerer Bronchitis die notwendigen Medikamente.

In der praktischen Anwendung zeigt sich die Kombination von Salbutamol und Ipratropium (Atrovent) bei Asthma, COPD oder schwerer Bronchitis – also Krankheitsbildern, die einen exspiratorischen Stridor aufweisen – als vorteilhaft. Verschiedene Anbieter haben entsprechende Fertigmischungen im Programm. Stehen sie nicht zur Verfügung, empfiehlt es sich, mindestens je eine Ampulle Salbutamol (1,25 mg) und Ipratropium (0,250 mg) selbst zu mischen. Der minimale Sauerstoff-Flow muss hierbei 8 Liter/Minute betragen. Über den Flow kann auch die Dosierung erfolgen. Sollte diese Maßnahme ohne sichtlichen Erfolg bleiben, kann auf Adrenalin umgestiegen werden.

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Die Gabe von Medikamenten als vernebelte Flüssigkeiten oder auch als zerstäubte Feststoffe wurde schon in der Stellungnahme “Notkompetenz” von 1992 angesprochen. Die damals empfohlenen Medikamente der Bundesärztekammer sind heute allerdings kaum noch aktuell:

  • Adrenalin als Spray war bei drohender Verengung der oberen Atemwege bei allergischen Reaktionen ein effektives Mittel. Auf Grund seines Treibmittels ist es jedoch 1996 mit Inkrafttreten der Halon-Verordnung vom Markt genommen worden.
  • Cortison-Sprays wie Auxilloson gelten heute als obsolet. Sie kommen in der benötigten Tiefe gar nicht an und werden bei thermischen Schäden eher als schädigend betrachtet.

Alles, was Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter zum Thema „Vernebelung von Medikamenten“ wissen müssen, steht in unserem eDossier. Sie können es hier herunterladen!

(Text: Stefan Friedberg, dipl. Rettungssanitäter HF und Dozent im Rettungsdienst. Er arbeitet vorwiegend für den Kanton Freiburg und ist ebenfalls für verschiedene medizinische Leistungserbringer in der Stadt Bern tätig; zuletzt aktualisiert: 10.09.2018) [2113]

Bild1_RM_eDossier2014_Vernebelung_100eDossier „Vernebelung von Medikamenten“
• Umfang: 7 Seiten
• Dateigröße: ca. 1,6 MB/PDF-Format
• Ein Beitrag aus Rettungs-Magazin 4/2014

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Das Mischen von zwei Medikamenten ist dem Notfallsanitäter nicht erlaubt. Vielleicht ist das von Kreis zu Kreis unterschiedlich,aber generell finde ich es bedenklich, dass Sie hierzu ermutigen!

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  2. Wo steht geschrieben, dass ein NotSan keine Medis mischen darf?

    Die Gabe von Salbutamol und Atrovent als Kombi ist bei uns schon lange freigegeben für RettAss und NotSan.
    Und nicht zu vergessen, sogar sehr effektiv in der Anwendung.

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  3. Bei der Anwendug von z.B Adrenalin zum vernebeln handelt es sich um einen “Off Label use”, da iv Adrenalin für die “endobronchiale” Applikation nicht zugelassen ist. Dies ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) Nur Ärzten im Rahmen einer individuellen Therapieentscheidung vorbehalten. Die Delegation im Rahmen von SOP’s sollte sehr kritisch gesehen werden. Auch der BV ÄLRD kann sich mit seinen Empfehlungen nicht über das AMG stellen.

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  4. Adrenalin z.B. “Adrenalin 1:1000 InfectoPharm” kann sehr wohl endobronchial gegeben werden. Darauf weist der Hersteller in seinem Beipackzettel ausdrücklich hin. Richtig ist, dass in den ERC-Leitlinien für die Reanimation keine Empfehlung zur endobronchialen Gabe enthalten ist. Ich verstehe den Hinweis auf das Arzneimittelgesetz nicht.

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  5. Das finde ich sehr gut, dass die NFS diese 2 Medikamente nicht mischen dürfen! Die NFS müssen stets auf HF des Patienten achten und sie müssen einen Notarzt über Anwendung von diesen Kombi-Medikamenten immer nachfragen! Sonst muss sich NA mit Iatrogener Tachykardie viel Zeit beschäftigen. I stehe ich mich immer zu Verfügung für Rückfragen!

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  6. Hallo,
    bin ich in der Schweiz oder in Deutschland? Der Beitrag ist von einem schweitzer Kollegen aus dem Kanton Freiburg. In Deutschland herrscht ein wirrwarr von Gesetzen und Meinungen. BtmGesetz, Arzneimittelgesetz, Apothekergesetz, Heilpraktikergesetz, Ansichten und Meinungen von ÄLRD und tausend anderen die es besser wissen zumindest galuben viele es besser zu wissen. Wie soll bei soviel Wortsalat und Gesetzen der Mitarbeiter im RD wissen was richtig oder falsch ist, was “Off Label us” oder oder……
    In sehr vielen Ländern gibt es kein NA-System so wie in Deutschland und der RD funktioniert bestens. Ergo: In Deutschland muss eine grundlegende Reform eingeleitet werden um den Patienten effektiver Helfen zu können.

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  7. Das sehe ich genauso,dem ist nichts hinzuzufügen.

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  8. HERR Sommer, Sie sollten sich selbst im Auge behalten. REGELMÄßIG bügeln wir als NFS und RA Ihre Fehler als *Börsennotarzt* aus. Gruß von der RW SZB

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  9. Bravo genau das ist grosses problem in Deutschland……

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  10. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin kein Sanitäter und auch kein Notarzt.
    Ich habe copd 4d.
    Ich bin immer sowas von dankbar das wenn wenn ich dieses Kombi mit Sauerstoff Zugabe bekomme.
    Ein Lob an denn Sanitätern und Notärzten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Georg Rack

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  11. Dem stimme ich (COPD3) voll und ganz zu..

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  12. Herr Klemm gut geschrieben, so nach dem Motto “der Rettungsdienst rettet, aber wer rettet den Rettungsdienst?”

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