Streit um Fehlfahrten: NRW wirbt für Übergangslösung
Düsseldorf (red) – Im Streit um die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten im Rettungsdienst wirbt die nordrhein-westfälische Landesregierung für eine Übergangslösung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) informierten die Kommunen über den aktuellen Stand der Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Hintergrund ist ein seit Monaten schwelender Konflikt über Einsätze, bei denen Rettungsmittel alarmiert werden, die Patientinnen und Patienten anschließend jedoch nicht in ein Krankenhaus transportiert werden. Die Krankenkassen berufen sich dabei auf bundesrechtliche Vorgaben und hatten ihre Finanzierungspraxis zu Jahresbeginn geändert. Mehrere Kommunen warnten daraufhin vor erheblichen Finanzierungslücken im Rettungsdienst.
Nach Angaben der Landesregierung liegt nun ein Musterbeschluss vor, der die Finanzierung für das Jahr 2026 regeln soll. Demnach würden die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten solcher Fehlfahrten weiterhin anteilig übernehmen. Die Regelung ist als Übergang bis zu einer erwarteten Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene vorgesehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Nordrhein-Westfalen begrüßten die erzielte Einigung. Sie bezeichneten diese als wichtigen Schritt zur Sicherung der rettungsdienstlichen Versorgung und für mehr Planungssicherheit bei allen Beteiligten.
Aus kommunaler Sicht bleiben jedoch Fragen offen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis erklärte nach einer ersten Prüfung, von einer Einigung könne noch nicht gesprochen werden. Landrat Jan-Christoph Schaberick verwies auf offene finanzielle und rechtliche Punkte.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuletzt vor hohen Mehrkosten gewarnt. Nach Schätzungen des NRW-Städtetages verursachen Fehlfahrten im Rettungsdienst Kosten von rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Befürchtet wird, dass Kommunen ohne tragfähige Finanzierungslösung auf einem Teil dieser Ausgaben sitzen bleiben könnten.
Nach Darstellung der Landesregierung soll die Übergangsregelung den Beteiligten Zeit verschaffen, bis eine bundesweite Reform der Notfallversorgung greift. Gleichzeitig sollen Strukturen im Rettungsdienst überprüft und Einsätze effizienter organisiert werden.




