Weg für großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Berlin (DFV) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den Beschluss des Deutschen Bundestages über den Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse gebilligt.

Künftig kann es nun auch eine spezielle Fahrerlaubnis für Einsatzkräfte mit B-Klasse-Führerschein geben, die das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von Anhängern ist damit möglich.

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Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dann können die Länder im Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung.

Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gegebene Möglichkeit für Einsatzkräfte entfallen, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz sicherstellen. Betroffen sind bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen etwa 100.000 Führerscheininhaber.

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