Arbeitsbereitschaft: Im Rettungsdienst dank Mindestlohngesetz vor dem Aus?

Würzburg (rd.de) – Das Mindestentgelt nach Paragraph 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) ist nicht nur für Vollarbeit zu zahlen. Es fällt auch für Stunden in Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst an. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19.11.2014 entschieden.

„Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist ‚je Stunde‘ festgelegt und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu gehören nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst“, teilte das BAG mit. „Während beider muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Zwar kann dafür ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht. Deshalb sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam.“

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Rechtsanwalt Bernd Spengler, Fachautor für Rechtsthemen im Rettungs-Magazin, hatte bereits im Rettungs-Magazin (Ausgabe 6/2014) darauf hingewiesen, dass diese „Pro Stunde“-Regelung vergleichbar auch im Mindestlohngesetz enthalten sei. Eine kostenfreie Verlängerung der Arbeitszeit im Rettungsdienst per Arbeitsbereitschaft dürfte damit ab 1. Januar 2015 – mit den obigen Rechtsprechungsgrundsätzen – kaum mehr vorstellbar sein.

„Für den Rettungsdienst dürfte sich jetzt die einmalige Chance ergeben, völlig neue Regelungen zur Arbeitszeit zu vereinbaren“, so Rechtsanwalt Spengler. „Der seit 30 Jahren im Rettungsdienst verhassten Regelung zur Arbeitsbereitschaft dürfte der Gesetzgeber ein Ende bereitet haben. Die Rettungsdienstanbieter sollten sich schnellstmöglich bei den Kostenträgern absichern.“

(Quelle: Rechtsanwälte Spengler & Kollegen; 26.11.2014)

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Hallo,
    Jetzt ist es Ende 2016 und immer noch wird über Arbeitsbereitschaft gestritten.
    Diese immer noch voll ausgereits. 12h Schichte mit >240h Anwesenheit auf der Wache im Monat die Regel. Und das auch bei der Berufsfeuerwehr (zb. Stadt Hamm).
    Die Rüstzeiten der MA werden dabei nicht mal mit angerechnet ( es wird im Sinne der Kameradschaft erwartet das jeder MA 30min. eher zum Dienst erscheint, öffentliche Webseite des RotenKreuzes… nachzulesen).
    Warum sich da noch jemand Wundert das es Nachwuchsprobleme gibt?
    Ungelernte MA bei zb. Amazon bekommen 10,34€die Stunde.
    Warum dann lernen und sich den Streß antun?
    Sollte man sich ernsthaft fragen…

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