Angehörige müssen Notarzt nicht bezahlen
Potsdam (rd.de) – Tote haben keine Krankenkasse. Wird der Rettungsdienst gerufen und der Patient war bereits tot, werden die Angehörigen nicht in die Pflicht genommen.
Hintergrund ist ein Fall aus Beeskow (Oder-Spree), bei dem die Hinterbliebenen eines an einem Herzinfarkt am Notfallort verstorbenen Patienten mit 400 Euro zur Kasse gebeten werden sollten. Die Rettungsdienst-Satzung des Landkreises sieht vor, dass auch ein erfolglos reanimierter Patient die Einsatzkosten tragen muss und da der Patient dafür ja nicht mehr zur Verfügung steht, geht die Rechnung an die Angehörigen.
Die AOK hatte diesen Gebühren-Irrsinn als wenig hilfreich bezeichnet. Nun schaltete sich die brandenburgische Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) ein und stellte klar, dass die Hinterbliebenen nicht für den Notarzteinsatz aufkommen müssen. Auf den Kosten bleiben die Träger sitzen. Jede andere Entscheidung, so die Ministerin, würde Angehörige nur zögern lassen, den Notruf abzusetzen.
5 Responses to “Angehörige müssen Notarzt nicht bezahlen”
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Eine fragwürdige Entscheidung. Ich halte diese nur dann in der o.g. Fassung für vertretbar wenn es sich um eine reine Todesfeststellung ohne Reanimationsbemühungen handelt. Wird ein Patient jedoch reanimiert, unabhängig vom Erfolg, so ist eine rettungsdienstliche Leistung erbracht worden, die auch zu bezahlen ist.
Da aber unabhängig davon jeder Notarzt seine Maßnahmen und Leistungen einschliesslich einer Todesfeststellung auch ohne Reanimationsbemühungen separat abrechnen kann, relativiert sich diese “Klarstellung” wieder.
Ja, die Schilderungen sind nicht ganz klar und eindeutig. Salopp gesagt, wenn der Rettungsdienst und der Notarzt tätig werden, war der Patient zum Beginn der Behandlung offenbar noch (nicht ganz) tot. Das müsste die Krankenkasse doch wohl abdecken. Wenn bei Eintreffen nur noch der Tod festgestellt werden konnte, sieht es anders aus. Das ist doch dann nur eine vergebliche Anfahrt ohne böswilliges Verschulden, oder?
Wie wird das denn anderswo gehandhabt? Anfahrt mit Versorgung ohne Transport, Fehleinsatz?
Lieber Mario,
ich kann Dir leider nur aus meiner eigenen Erfahrung in Süddeutschland mitteilen, wie es im eigenen RD-Bereich gehandhabt wird.
Wird ein Patient (primär erfolgreich oder erfolglos) reanimiert, so ist je nach Status die Kasse oder der Patient bzw. im Todesfall dessen Angehörige zur Zahlung verpflichtet, hier wird dies auch so seitens des RD als NA-Einsatz bzw. NA-Behandlung abgerechnet, unabhängig von der ärztlichen Abrechnung.
Erfolgt nur noch eine Todesfeststellung, so wird üblicherweise bei uns ein nicht verrechenbarer Einsatz geschrieben, da der RD ja nicht entsprechend seines ursprünglichen Auftrages tätig werden konnte und strenggenommen keine rettungsdienstliche Leistung erbracht hat.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Panikmache siehe http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Eisenh_ttenstadt/id/267322
Auslöser war dieser Beitrag http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Berlin_Brandenburg/id/265763
Tatsächlich weigern sich einige Kassen die anfallenden Kosten zu begleichen, von besonderer Bedeutung sind hier die Einsätze mit “Versorgung vor Ort” ohne und mit Notarzt und auch die erfolglose Reanimation.
Der “Tod vor dem Eintreffen des RD” ist natürlich ein Fehleinsatz und diese sind im pauschalen Entgelt für die Einsätze auch einkalkuliert und machen keine Probleme. Jedoch die tatsächlichen Kosten für eine vergebliche Reanimation könnnen leicht ausufern, man bedenke schlicht die Kosten einer Lysebehandlung die der Pauschalbetrag RTW+NEF in keiner Weise abdeckt…
ES IST GANZ KLAR:
Die KRANKENKASSEN sind so was von UNVERSCHÄMT und PIETÄTLOS,
dass es schon zum Himmel stinkt!
Bei einem verstorbenen Menschen gibt es da doch kein Überlegen, oder?!
Überlegt mal! Auch wenn (meist erfolglose) Reanimationen schon ‘Routine’ für und im RD sind…
Ciao!
Dirk @ C