THW- und Digitalfunk-Gesetz gehen in den Vermittlungsausschuss

Berlin (rd_de) – Der Bundesrat hatte vergangenen Freitag über Gesetzesentwürfe zu befinden. Beim THW-Gesetz und beim Gesetz über den digitalen BOS-Funk konnte die Vertretung der Länder keine Einigung erzielen. Beide Gesetzesentwürfe gehen in den Vermittlungsausschuss.

Besonders hart traf es das neue THW-Gesetz: Das neue Gesetz sah vor, die Befugnisse des Technischen Hilfswerk zu erweitern und es mit Feuerwehr und Hilfsorganisationen als ein Bestandteil der Gefahrenabwehr gleichzustellen. (Siehe auch: „THW-Gesetz auf dem Weg“)

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Der Bundesrat beurteilt die Neuregelungen zum Einsatz des THW für teilweise verfassungswidrig und rief den Vermittlungsausschuss an. Der Bundesrat wendet sich dagegen, dem THW als Bundesanstalt originäre Befugnisse der Gefahrenabwehr zu übertragen, weil die Gefahrenabwehr Aufgabe der Länder ist. Außerdem beachte das Gesetz nicht ausreichend, dass mit der geplanten Übertragung der Befugnisse auf das THW Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbunden sind. Darüber hinaus verlangen die Länder eine Klarstellung bei der Kostenregelung.

Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder im Bund. In ihm sind alle 16 Bundesländer mit Sitz und Stimme vertreten. Der Bundesrat ist ein eigenständiges Verfassungsorgan. Alle von der Bundesregierung eingebrachten Gesetze werden von Bundesrat geprüft. Gesetze die das Handeln der Länder berühren sind zustimmungspflichtig, bei anderen Gesetzen haben die Länder ein Einspruchsrecht.

 

In Streitfällen wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Personen in den Vermittlungsausschuss. Der Vermittlungsausschuss kann eine Empfehlung an Bundestag und Bundesrat abgeben. Dem Ergebnis müssen erneut Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bei klaren Mehrheiten im Vermittlungsausschuss ist die Annahme des Kompromissvorschlags die Regel.

Einwände hatte der Bundesrat auch bei der Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz). Hier führte die Frist zur Zertifizierung von BOS-Endgeräten zum Widerspruch. Der Bundesrat möchte vermeiden, dass sich Hersteller von Digitalfunkgeräten für deutsche Sicherheitsbehörden durch die geplanten Zertifizierungen Wettbewerbsnachteile einhandeln. Auch hierzu wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

Die Vertretung der Länder möchte eine Verlängerung der Übergangsfristen erreichen, bis zu der alle Geräte zertifiziert sein müssen. Die vorgesehene Übergangszeit sei zu kurz, um auch solche Geräte nachzubessern und zu zertifizieren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschafft wurden. Außerdem fordern die Länder, dass ihr Sachverstand in die Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens einfließt. Da auch sie die Endgeräte einsetzten, müsse die erforderliche Rechtsverordnung von der Zustimmung des Bundesrates abhängen. Das Gesetz soll also nach dem Willen der Länder zustimmungspflichtig werden.

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