Streit um sächsisches Rettungsdienstgesetz spitzt sich zu


Dresden (rd.de) – Die Diskussion um die Neufassung des sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes spitzt sich zu. Die Regierungskoalition hält an der vollumfänglichen Ausschreibung und Vergabe nach dem Submissionsmodell fest. Das DRK befürchtet eine Schwächung des Bevölkerungsschutzes und verweist auf die Empfehlungen des Bundesrats.

Der diskutierte Gesetzentwurf sieht die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen inklusive Fahrzeuge und Material vor. Damit sollen Ausschreibungen, die sich nur auf die Personalgestellung beziehen, vermieden werden. Zusätzlich soll festgehalten werden, dass Großschadensereignisse durch den Rettungsdienst zu bewältigen sind. Darüber hinaus ist die Aufgabenstellung von Schnell-Einsatz-Gruppen klarer zu definieren, die immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Ressourcen des Rettungsdienstes zur Lagebewältigung nicht ausreichen. Hierzu ist es notwendig, die Bereitschaft des Ausschreibungsbewerbers zur Mitwirkung im Katastrophenschutz als Zuschlagskriterium zu behandeln. Gleichzeitig soll die Zuschlagsdauer von fünf auf sieben Jahre erhöht werden.

Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen betrachtet den Entwurf skeptisch. „Rettungsdienstliche Leistungen dürfen nicht allein unter Wettbewerbs- und Kostengesichtspunkten betrachtet werden“, so Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Sachsen. Dort befürchtet man eine Schwächung des Katastrophenschutzes im Land, weil die notwendige und untrennbare Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz nur unzureichend berücksichtigt wird. „Die Fähigkeiten der Leistungserbringer im Katastrophenschutz müssen im Vergabeverfahren dringend stärker Berücksichtigung finden. Eine reine Bereitschaftserklärung, Katastrophenschutz leisten zu wollen, reicht hier nicht aus“, so Rüdiger Unger. Um Ausschreibungen zu Lasten der Vergütung zu verhindern, fordert das DRK, einen Preiskampf bei den Lohnkosten wirksam auszuschließen.

Dabei verweist das DRK auf den Mehrheitsbeschluss des Bundesrates vom 30. März 2012. Der Bundesrat forderte darin die EU auf, den Rettungsdienst in den Ausnahmekatalog aufzunehmen, um eine EU-Ausschreibung zu Lasten der Konzessionsvergabe zu verhindern. Zur Begründung heißt es: „Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz sei eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offene Ausschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und anderen vergaberechtlichen Aspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde.”

Dokumente:

(Foto: Freelancer0111/pixelio.de)

One Response to “Streit um sächsisches Rettungsdienstgesetz spitzt sich zu”

  1. Sepp Daxberger on April 27th, 2012 17:38

    Die Sachsen sollen dass durchziehen und vor allem die Bewältigung von Großschadensereignissen unterhalb des K-Alarms genau definieren und ebenfalls mit in die Ausschreibung mit aufnehmen, was heißen will, wieviel Fahrzeuge etc. und die Vorhaltung muss dann auch entsprechend vergütet werden, so wie das bisher bei DRK und Co. hinterrücks geschehen ist.

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